kaufmännischer Verpflichtungsschein

kaufmännischer Verpflichtungsschein
schriftlich an Order ( Orderklausel) gestelltes Versprechen eines Kaufmanns auf Leistung von Geld, Wertpapieren oder anderen  vertretbaren Sachen, unabhängig von einer Gegenleistung (§ 363 HGB). K.V. kommen vielfach bei Ausgabe von Anleihen vor, zur Umgehung der bei Inhaberschuldverschreibungen notwendigen staatlichen Genehmigung: Wer eine Anleihe aufnehmen will, stellt über die einzelnen Teilbeträge k.V. aus, auf denen als erster Nehmer die Emissionsbank benannt ist, die die Scheine mit ihrem  Blanko-Indossament versieht, so dass sie wie  Inhaberpapiere übertragen werden können.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • kaufmännischer Verpflichtungsschein — kaufmännischer Verpflichtungsschein,   Urkunde, in der ein Kaufmann sich zur Leistung von Geld, Wertpapieren oder anderen vertretbaren Sachen verpflichtet, ohne dass diese Leistung in der Urkunde von einer Gegenleistung abhängig gemacht ist (§… …   Universal-Lexikon

  • Verpflichtungsschein — ⇡ kaufmännischer Verpflichtungsschein …   Lexikon der Economics

  • Verpflichtungsschein — Verpflichtungsschein, ein Schein, in welchem der Aussteller eine Verpflichtung oder Schuld übernimmt oder sich zu einer solchen bekennt oder dieselbe zu zahlen verspricht. Ein kaufmännischer V. kann, wenn er an Order lautet und die Leistung darin …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Reisescheck — Ein „Travelers Cheque“ von American Express Der Reisescheck (auch Travellerscheck genannt, nach engl. travellers‘ cheque) ist ein Zahlungsmittel, das bei Auslandsreisen der Bezahlung oder Bargeldbeschaffung dient. Inhaltsverzeichnis …   Deutsch Wikipedia

  • Konversion — (lat.), im logischen Sinne »Umkehrung« eines Urteils, wobei dessen bisheriges Subjekt zum Prädikat, das Prädikat aber zum Subjekt wird. Dieselbe ist zweifach, je nachdem die sogen. Qualität des Urteils (d. h. dessen bejahende oder verneinende… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Billett — (frz. billet), Briefchen; Zettel, Schein; Einlaßkarte, Fahrkarte; Etikette. B. d amour (spr. bĭjeh damuhr) oder B. doux (spr. duh), Liebesbrief; B. de faveur (spr. fawöhr), Empfehlungsbrief; Frei B.; Bank B., s.v.w. Banknote; Handels B., an Order …   Kleines Konversations-Lexikon

  • kaufmännische Anweisung — Wertpapier, von einem Kaufmann oder Nichtkaufmann ausgestellt, an Order lautend (⇡ Orderklausel), mit dem ein anderer Kaufmann angewiesen wird, Geld, Wertpapiere oder andere vertretbare Sachen zu leisten, ohne die Leistung von einer Gegenleistung …   Lexikon der Economics

  • kaufmännische Orderpapiere — die in § 363 HGB aufgezählten gewillkürten ⇡ Orderpapiere, nämlich: ⇡ Kaufmännische Anweisung (§ 363 I HGB), ⇡ kaufmännischer Verpflichtungsschein, ⇡ Konnossement (§§ 642 ff. HGB), Ladeschein (§ 444 HGB) und Transportversicherungspolice (§ 784… …   Lexikon der Economics

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